Allgemeine Geschäftsbedingungen der Domum Management GmbH


Stand 12.12.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltungsbereich/Mietzweck

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern/Wohnungen zu ausschließlich Wohnzwecken sowie alle für den Mieter/Vermittler erbrachten weiteren Leistungen.


§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahmebestätigung des Mieters mittels Brief, Email oder Fax als Reaktion auf ein Angebot des Vermieters oder eines von ihm beauftragten Unternehmens zustande.

2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter/Vermittler.


§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter/Vermittler gemieteten Zimmer/Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Mieter/Vermittler ist verpflichtet, die für die Zimmer-/Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter/Vermittler veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

3 Der für die Zimmer-/Wohnungsüberlassung und eventuelle weitere Leistungen vereinbarte Betrag ist vor der Übergabe der Zimmer/Wohnungen unbar nach Rechnungsstellung zu zahlen. Ein Anspruch auf Überlassung der Zimmer/Wohnungen und eventueller weiterer Leistungen vor vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages besteht nicht. Schecks, Kredit- bzw. EC-Karten oder Bargeld können nicht angenommen werden.

4. Eine vorzeitige Abreise berechtigt den Mieter/Vermittler nicht, die anteilige Miete zurückzufordern oder einzubehalten.

5. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat ist der Mieter/Vermittler verpflichtet, die Miete nach Rechnungsstellung vor Beginn des neuen Monats nach Maßgabe des § 3, Ziffer 3 zu entrichten.

Bei einer Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer ist der Mieter/Vermittler verpflichtet, die Miete vor Beginn des Verlängerungszeitraums nach Maßgabe des § 3, Ziffer 3 zu entrichten.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete und des Entgelts für eventuelle weitere Leistungen für den Fall der Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer ist der Mieter/Vermittler verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich zu räumen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

6. Die vereinbarten Preise gelten pro Bett/Person und Übernachtung, d.h. der Tag der Übergabe ist voll zu zahlen und der Tag der Rückgabe ist bei einem Auszug gemäß § 6, Ziffer 3 kostenfrei. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung in Höhe von maximal 50% der Miete und/oder der Kosten für eventuelle weitere Leistungen zu verlangen. § 3, Ziffer 3 gilt entsprechend.


§ 4 Nichtinanspruchnahme und Nichtbereitstellung der Zimmer/Wohnungen

1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Zimmer/Wohnungen dem Mieter Schadensersatz zu leisten. Der Vermieter ist zuvor berechtigt, dem Mieter/Vermittler adäquate Ersatzzimmer/-wohnungen zur Verfügung zu stellen.

3. Der Mieter/Vermittler ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des vereinbarten Preises möglichst gering zu halten. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden als geltend gemacht, entstanden ist.


§ 5 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere u.a. dann vor:

1. wenn höhere Gewalt vorliegt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Gründe gegeben sind, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

2. wenn ein Verstoß gegen § 8 dieser AGB durch den Mieter/Vermittler bzw. die Bewohner vorliegt,

3. wenn eine Anmietung unter Angabe falscher oder irreführender Angaben wesentlicher Tatsachen in Bezug auf die Bewohner oder des Zwecks der Anmietung erfolgt ist,

4. wenn Beschädigungen der Zimmer/Wohnungen und des Hauses bzw. des Grundstücks durch den Mieter/Vermittler oder die Bewohner erfolgen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen,

5. wenn ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Vermietung und die eventuellen weiteren Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist,

6. wenn unbefugt Dritten Gelegenheit zur Übernachtung gegeben wird,

7. wenn ein sonstiger vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vorliegt.

Bei berechtigter Kündigung des Vermieters besteht kein Anspruch des Mieters/Vermittlers auf Schadensersatz.

Die gesetzlichen Gründe für eine außerordentliche Kündigung bleiben hiervon unberührt.


§ 6 Zimmer-/Wohnungsbereitstellung, Übergabe, Rückgabe

1. Der Mieter/Vermittler hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Nennung einer bestimmten Wohnungs- oder Zimmernummer im Angebot/Bestätigung ist für den Vermieter nicht verbindlich.

2. Gemietete Zimmer/Wohnungen stehen dem Mieter/Vermittler ab 16.00 Uhr des vereinbarten Übergabetages zur Verfügung und können bis maximal 22:00 Uhr bezogen werden. Der Mieter/Vermittler hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der Mieter/Vermittler bzw. die Bewohner sind verpflichtet, sich eine Stunde vor Ankunft telefonisch an den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Ansprechpartner zu wenden. Andernfalls kann eine Übergabe der Zimmer/Wohnungen nicht gewährleistet werden. Abweichende Anreisezeiten sind mit dem Vermieter abzustimmen. Bei Anreisen außerhalb der genannten Zeiten kann vom Vermieter eine Servicepauschale von 50,- € zzgl. 19% MwSt. erhoben werden.


3. Am vereinbarten Rückgabetag sind die Zimmer/Wohnungen dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt und in sauberem Zustand zur Verfügung zu stellen.

Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Pauschale von 250,- € zzgl. MwSt. erheben.

Bei Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, kann der Vermieter eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 500,- € zzgl. MwSt. erheben. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 7 Haftung Vermieter, Mieter/Vermittler bzw. Bewohner

1. Der Vermieter haftet mit der gewöhnlichen Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters/Vermittlers oder der Bewohner auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters/Vermittlers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter/Vermittler ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Es obliegt dem Mieter/Vermittler oder den Bewohnern mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

2. Der Mieter/Vermittler haftet dem Vermieter gegenüber für die von ihm oder den Bewohnern verursachten Schäden. Nach Übergabe der Zimmer/Wohnungen muss der Mieter/Vermittler bestehende Mängel dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden schriftlich zur Kenntnis bringen. Nach Ablauf der Frist gilt die Wohnung als mangelfrei übergeben.

3. Soweit dem Mieter/Vermittler oder den Bewohnern ein Stellplatz auf dem Grundstück des Vertragsgegenstandes, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Der Mieter/Vermittler ist verpflichtet, die Bewohner über die vorgenannten Regelungen zu informieren.


§ 8 Untervermietung, zweckfremde Nutzung

Die Unter- oder Weitervermietung bzw. die Gebrauchsüberlassung der überlassenen Zimmer/Wohnungen an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wobei § 540 BGB (kein Sonderkündigungsrecht des Mieters/Vermittlers im Falle der verweigerten Zustimmung) keine Anwendung findet.


§ 9 Sonstiges, Verjährung, Aufrechnung, Minderung

1. Der Vermieter ist berechtigt eine verbindliche Hausordnung für die Mieter/Vermittler bzw. Bewohner aufzustellen.

2. In den Mietgegenständen besteht ein grundsätzliches Rauchverbot.

3. Haustiere dürfen nicht gehalten werden.

4. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters/Vermittlers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Alle Ansprüche gegen den Vermieter, die der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB); Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

6. Der Mieter/Vermittler kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

7. Der Verlust eines Schlüssels, gleich ob Haustür-, Wohnungs- oder Zimmerschlüssel kann vom Vermieter pauschal in Höhe von 20,- € in Rechnung gestellt werden.


§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, der Bestätigung, der Hausordnung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter/Vermittler sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind nicht möglich. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Erfüllungsort ist der Sitz des Vertragsgegenstandes.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Essen.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO (Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung) erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Essen als Gerichtsstand.

4. Es gilt deutsches Recht.




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